Räumpflicht bei Schnee- und Eisglätte
Jeder wünscht sich eine gefahrlose Benutzung der Straßen und Gehwege sowie Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen. Der Winterdienst der Stadt Sehnde stellt sich darauf ein und beginnt frühmorgens mit den wichtigsten Verbindungsstraßen, Kreuzungen und Gefahrenpunkten. Erst danach können Neben-/Anliegerstraßen geräumt beziehungsweise. gestreut werden.
Neben dem Winterdienst der Stadt haben auch die GrundstückseigentümerInnen der anliegenden Grundstücke der Räum- und Streupflicht nachzukommen. Dazu gehört die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen, gleich ob und wie diese befestigt sind, sowie in den Gossen und Rinnsteinen. Sofern auf einer Straße kein Gehweg vorhanden ist, gilt die Verpflichtung zur Beseitigung von Schnee und Eis auf einem mindestens einen Meter breiten Streifen neben der Fahrbahn. Wo auch ein Seitenraum nicht vorhanden ist, soll auf dem äußersten Rand der Fahrbahn ein mindestens ein Meter breiter Streifen geräumt werden.
Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße zu parken, damit der Schneeräumdienst nicht behindert wird. Zugeparkte Straßen können wegen der Gefahr von Beschädigungen durch Räumfahrzeuge nicht geräumt werden. Bitte bedenken Sie, dass Räumfahrzeuge sich an die technischen Anforderungen für die Beräumung anpassen müssen.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Räumung bis spätestens 8.00 Uhr durchgeführt sein. Bis 20.00 Uhr ist die Reinigung nach jedem Schneefall unverzüglich und während länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen vorzunehmen. Bei Glätte ist in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs zu gewährleisten.
"Bitte behindern Sie den Verkehr nicht durch Schneeberge auf dem Gehweg oder den Fahrbahnrändern. Der Schnee gehört soweit möglich auf das Anliegergrundstück. Leider lässt es sich nicht immer vermeiden, dass durch Räumfahrzeuge der Stadt wieder Schnee dorthin gelangt, wo er zuvor weggeräumt wurde", so die Stadtverwaltung.
Zudem sollen Straßenabläufe in den Gossen von Eis und Schnee freigehalten werden, um bei Tauwetter den ungehinderten Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten. Ausgebrachten Split und Sand soll später wieder beseitigt werden. Streusalz sollte sparsam und möglichst nur dann verwendet werden, wenn andere Mittel untauglich sind.
Häufig ist der Winterdienst auf die Mieter übertragen. Kann das Räumen wegen Berufstätigkeit, Urlaub oder anderer Einschränkungen nicht eigenhändig wahrgenommen werden, so sollte in jedem Fall eine Vertretung beauftragt werden. Unterlassene Räum- und Streupflichten stellen ein Haftungsrisiko für den Pflichtigen dar und erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
Die entsprechenden Hinweise sind unter www.sehnde.de / Dienstleistungen A – Z / Winterdienst sowie Straßenreinigung (Satzung) zu finden. Auskünfte zur Satzung und zur Straßenreinigungsverordnung in Sehnde erteilt Herr Fechner, Telefon 05138/ 707 240. Auskünfte zur Ausführung von Räumungen durch die Stadt sind direkt beim Baubetriebshof, Herrn Bartelt, Telefon 05138/ 707 500, zu erfragen.