Uetze

Maskenpflicht bei Versammlungen gilt nun auch in der Gemeinde Uetze

[UETZE]

Die Gemeinde Uetze hat eine Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz (GG) erlassen. Dies gelte auch bei nicht angezeigten Versammlungen.

Demnach ist eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist in dem PDF unter diesem Text zu finden.

Download: 2022-01-04_Allgemeinverfuegung_Maskengebot_Versammlungen.pdf

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