Stellungnahme der Gemeinde Isernhagen zum Thema „SuedLink“
Zum Thema "SuedLink", der geplanten Stromtrasse vom Norden in den Süden Deutschlands, veröffentlicht die Gemeinde Isernhagen folgende Pressemitteilung:
"Bei dem Vorhaben SuedLink handelt es sich um die geplante Errichtung einer Höchstspannungsleitung von Norddeutschland zu den großen Verbrauchszentren im Süden Deutschlands. Nach Darstellung des Vorhabenträgers TenneT dient die Stromtrasse SuedLink dem Stromtransport aus Windenergie und wird somit als notwendige Konsequenz der Energiewende beschrieben.
Mit einem Starttermin am 25.02.2014 für alle nach damaliger Einschätzung betroffenen Kommunen Niedersachsens wurde die Gemeinde Isernhagen erstmalig über das Vorhaben SuedLink informiert. Wenige Tage zuvor erfuhr die Öffentlichkeit erstmalig über die Presse von der geplanten Höchstspannungsleitung.
Seitdem bindet das Sonderprojekt „SuedLink“ in hohem Umfang personelle Kapazitäten im Bau- und Planungsamt der Gemeinde Isernhagen und ist Thema der engagierten Bürgerschaft, wie der Bürgerinitiative Stromtrasse-Isernhagen-vor-Ort und des Umweltschutzvereins.
Die Gemeindeverwaltung hat in knapp einem Jahr zwei öffentliche Informationsveranstaltungen für die interessierte Bürgerschaft mit dem Vorhabenträger TenneT und der Bundesnetzagentur durchgeführt.
Parallel wurde die Information, Beteiligung und Vernetzung mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, der Region Hannover und Nachbarkommunen im Rahmen von insgesamt rund 20 Terminen von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung vorangetrieben.
Das erste interfraktionelle Gespräch fand im April 2014 statt. Daneben wurden mehrere Abstimmungsgespräche mit Bundestags- und Landtagsabgeordneten durchgeführt. Für eine Behandlung des Themas im Rat der Gemeinde Isernhagen wurde der Antrag der Firma TenneT auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur abgewartet. Dieser wurde ohne offizielle Ankündigung vorzeitig am 12.12.2014 von der Firma TenneT eingereicht.
Neben dem ursprünglich von TenneT ausgearbeiteten Trassenkorridor (ALT_093) sind als Ergebnis des Bürgerdialoges zwei weitere Trassenalternativen im Bereich der Bundesautobahn A 7 eingereicht worden, von denen Isernhagen ebenfalls betroffen wäre. Die Antragsunterlagen sind unter http://suedlink.tennet.eu/bundesfachplanung/antrag-6.html im Internet veröffentlicht. Informationen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Isernhagen unter www.isernhagen.de eingestellt.
Nach Einschätzung der anwaltlichen Vertretung der Gemeinde Isernhagen hat mit Antragsabgabe am 12.12.2014 das förmliche Einwendungsverfahren begonnen, in dem mit einer Frist von 2 Monaten grundlegende Einwendungen gegenüber dem Vorhabenträger schriftlich dargelegt werden können. Dies ist wichtig, um eine mögliche Klagebefugnis für das weitere Verfahren sicher zu stellen. Die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen, besteht wie bereits im Blick Nr. 1 mitgeteilt, für alle von der Planung betroffenen Privatpersonen, Träger öffentlicher Belange und Initiativen. Zu richten sind diese direkt an den Vorhabenträger TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth.
Die Gemeinde Isernhagen gibt über ihre anwaltliche Vertretung eine Stellungnahme ab, in der folgende Inhalte dargelegt werden:
In Vorbereitung der Planung hat der Vorhabenträger TenneT diverse Grobkorridore in Nord-Süd-Richtung geprüft, von denen im Ergebnis vier Trassenkorridore ausgewählt wurden. Nach Einschätzung der Gemeinde Isernhagen ist nur unzureichend dargelegt, warum beispielsweise der Trassenkorridor Ost durch die sehr viel weniger dicht besiedelten Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits frühzeitig aufgegeben wurde.
Im Kernteil der gemeindlichen Stellungnahme werden die Raumwiderstände des Trassenkorridorvorschlages der Firma TenneT sowie der aus dem Bürgerdialog stammenden Trassenalternativen in der Gemeinde Isernhagen dargestellt. Ziel ist hierbei die möglichen Betroffenheiten von Siedlungen, Natur und Landschaft und Eigentum darzulegen.
Über die Vorgehensweise im weiteren Verfahren werden die betroffenen Ortsräte und der Umweltschutz-, Planungs- und Bauausschuss in einer Sondersitzung am 4. Februar, beraten und der Rat in seiner Sitzung am 12. Februar beschließen."