Uetze

Die Gemeinde Uetze informiert über Regelungen für Hundehalter

[UETZE]

Bereits seit einigen Jahren bestehen für Hundehalterinnen und -halter in Niedersachsen zusätzliche Verpflichtungen, die sie bei der Hundehaltung zu beachten haben. Diese wurden durch das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) eingeführt und gelten für alle Hunde, nicht nur für Neuanmeldungen. Eine nicht unerhebliche Zahl von Hundehaltern habe nach Angaben der Gemeinde Uetze diese Regelungen bislang nicht oder nur teilweise umgesetzt. Die Pflichten gelten jedoch unmittelbar und nicht erst nach entsprechender Aufforderung durch öffentliche Stellen.

Die Gemeinde Uetze gibt daher folgende Informationen in einer Pressemitteilung bekannt:

"Bitte prüfen Sie als Hundehalterin bzw. -halter daher, ob folgende Punkte bezüglich Ihrer Hunde erfüllt sind:

  1. Wurde bei Ihren Hunden ein Transponder (Chip) eingesetzt? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an einen Tierarzt.
  2. Besteht für Ihre Hunde eine Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden)? Entsprechende Verträge werden von vielen Versicherungsunternehmen angeboten.
  3. Sind Ihre Hunde im Zentralen Register eingetragen? Hier ist ausschließlich das Hunderegister Niedersachsen gemeint, http://www.hunderegister-nds.de. Anmeldungen sind dort online für eine Gebühr von 17,26 Euro möglich. Telefonische (0441/39010400) oder schriftliche Anmeldungen verursachen eine Gebühr von 27,97 Euro.
    Es gibt weitere Stellen, bei welchen Hunde freiwillig in ein Register eingetragen werden können. Eine dortige Eintragung ersetzt die Anmeldung beim Hunderegister Niedersachsen jedoch nicht.
  4. Verfügen Sie über einen theoretischen und einen praktischen Sachkundenachweis oder gehören Sie zu den als sachkundig geltenden Personengruppen? Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde durch eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
    Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kurs absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Die Prüfungen dürfen nur von einem staatlich anerkannten Prüfer abgenommen werden.
    Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen ist unter http://www.ml.niedersachsen.de veröffentlicht.
    Die Personengruppen, welche als sachkundig gelten, sind in § 3 Abs. 6 NHundG genannt.
  5. Sind Ihre Hunde zur Hundesteuer angemeldet? Falls nicht, holen Sie dies bitte bei der Gemeinde Uetze auf Grundlage der Hundesteuersatzung nach.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Gemeinde Uetze: Tel. 05173/970-321 (Herr Kühne)."

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