Zwischen Montag, 21. November 2022, 22 Uhr, und dem gestrigen Dienstag, 22. November, 10:45 Uhr wurde in der Straße Am Kienmoor in Obershagen ein am Seitenrand geparkter grauer Ford Focus vermutlich durch ein vorbeifahrendes Fahrzeug an der rechten Fahrzeugseite beschädigt. Der Verursacher entfernte sich unerkannt vom Unfallort. "Dieses Verhalten stellt die sogenannte Fahrerflucht oder Unfallflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch dar", teilt eine Polizeisprecherin mit.
Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit dem genannten Sachverhalt gemacht haben oder Hinweise zu dem bislang unbekannten Verursacher geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Uetze unter der Rufnummer 05173/92543-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Hinweise werden auch online unter www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de unter dem Menüpunkt "Hinweis geben" entgegen genommen.
Hinweis der Polizei:
Gemäß § 142 des Strafgesetzbuches sind Unfallbeteiligte verpflichtet, zugunsten der anderen Unfallbeteiligten bzw. Geschädigten eine nach den Umständen angemessene Zeit am Unfallort zu warten und dadurch die Feststellung zur Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zu ermöglichen.
Wer dem Vorwurf der Fahrerflucht entgehen möchte, muss also eine angemessene Zeit auf das Eintreffen des Unfallgegners waren (abhängig von Tag- und Nachtzeit) oder die Polizei verständigen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme macht sich ebenfalls strafbar, wer lediglich einen Zettel mit seinen Daten am geschädigten Fahrzeug hinterlässt. Durch Witterungsbedingungen, wie Regen, Schnee oder Wind besteht keine Garantie, dass der/die Geschädigte die Daten der Unfallverursachenden erhält.