110 & 112Burgdorf

Fahrzeugführer von Gespannen können erforderlichen Führerschein nicht verzeigen

[BURGDORF]

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am vergangenen Freitag, 24. Februar 2023, um 16:59 Uhr im Ehlershäuser Weg in Ehlershausen wurde bei einer 38-jährigen Fahrzeugführerin einer Kombination aus einem VW Golf und Pferdeanhänger festgestellt, dass die vorhandene Fahrerlaubnis (Klasse B) aufgrund der überschrittenen zulässigen Gesamtmasse hierfür nicht ausreichend war. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Der 31-jährige Führer eines Gespanns, bestehend aus einem Transporter und eines Bauanhängers (Estrichmaschine), konnte am gestrigen Sonnabend, 25. Februar 2023, gegen 11:40 Uhr in der Straße An der Mösch in Burgdorf auch lediglich die Fahrerlaubnisklasse B vorweisen, was in diesem Fall aufgrund des Überschreitens des Gesamtgewichts ebenfalls nicht ausreichend war. Es wurde auch in diesem Fall ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.

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