Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes: 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zeitraum 13. März bis 24. April 2023 startet das Eisenbahn-Bundesamt eine Onlinebefragung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen. In den kommenden sechs Wochen können alle Bürger, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und über die Informations- und Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) www.laermaktionsplanung-schiene.de ihre Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen will das EBA dazu nutzen, die Situation von durch Schienenverkehrslärm belasteten Personen zu analysieren. Die Stadt empfiehlt allen Einwohner, die sich durch Eisenbahnlärm gestört fühlen, diese Gelegenheit zur Stellungnahme wahrzunehmen. Den entsprechende Fragebogen stellt die Stadt Burgdorf unter mitgestalten.burgdorf.de/laermaktionsplanung zur Verfügung.
Die Lärmaktionsplanung sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April können die Teilnehmer über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Bahnlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können sie Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase ist für Ende des Jahres vorgesehen. In dieser Phase können Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Wie die Öffentlichkeitsbeteiligung funktioniert, darüber informiert das EBA auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Über die Internetseite www.eba.bund.de können demnächst auch die vom EBA aktualisierten Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken – zu denen auch die durch das Stadtgebiet Burgdorf verlaufende Strecke zählt – eingesehen werden.