Vorerst keine Flüchtlingsunterkünfte der Region in Ahlten und Sievershausen
Wie die Stadt Lehrte heute mitteilt, wird die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, die durch die Region Hannover betrieben werden, in Ahlten und Sievershausen vorerst nicht durchgeführt sondern es ist nunmehr geplant, frühestens im Spätsommer mit der Errichtung zu beginnen..
Aufgrund der hohen Zahlen aufzunehmender und unterzubringender Flüchtlinge hatte die Region Hannover unlängst angeboten, für die Stadt Lehrte erforderliche Unterkünfte in Container- beziehungsweise Modulbauweise zu errichten und für die Dauer der Flüchtlingsunterbringung baulich zu unterhalten. Für diesen Zweck führt die Region Hannover das erforderliche beziehungsweise zweckmäßige Vergabeverfahren durch. Im Gegenzug sollte sich die Stadt Lehrte verpflichten, der Region Hannover baureife, verkehrlich und infrastrukturell voll erschlossene Grundstücke in der erforderlichen und geeigneten Art und Güte sowie im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Rat der Stadt Lehrte hatte den Bürgermeister in seiner Sitzung am 16. März 2016 bereits ermächtigt, die hierfür notwendige Vereinbarung zur Beschaffung und zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften in der Region Hannover unterzeichnen zu dürfen (Vorlage 039/2016).
Als mögliche Standorte hatte Bürgermeister Sidortschuk in den jeweiligen Ortsratssitzungen das Gelände der ehemaligen Schwanenburg in Ahlten und den Festplatz in Sievershausen genannt. Diese beiden Grundstücke wurden bereits der Region Hannover gemeldet und von dort als geeignet angesehen. Die für die Umsetzung notwendigen Planungen werden derzeit vervollständigt.
Vor dem Hintergrund der sich aktuell deutlich entspannten Situation wird die Verwaltung jedoch von einer konkreten Umsetzung bis mindestens Spätsommer 2016 Abstand nehmen. Die derzeit noch freien beziehungsweise in Kürze zur Verfügung stehenden Wohnraumkapazitäten rechtfertigen diese Entscheidung.
Ob beziehungsweise wann die Stadt Lehrte wieder in die Situation geraten wird, die Planungen in die Tat umsetzen zu müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Sollte dies notwendig werden, wird die Verwaltung unaufgefordert davon unterrichten.