Burgdorf
Beginn der Rasenmähsaison auf den Burgdorfer Friedhöfen
[BURGDORF]
Je nach Witterung beginnt auf den Burgdorfer Friedhöfen demnächst die Rasenmähsaison. Die Stadt Burgdorf weist darauf hin, dass es daher zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober jedes Jahres nicht gestattet ist, Blumen und andere Gegenstände auf Rasengräbern abzulegen. Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, diese im genannten Zeitraum entschädigungslos auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu entfernen.