Kastration von freilaufenden Katzen seit 2022 Pflicht
Seit 2022 ist die Kastration von freilaufenden Katzen in Sehnde verpflichtend. Dies wird durch die "Verordnung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Stadtgebiet der Stadt Sehnde" geregelt. Durch diese Verordnung sollen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden, die mit der Übertragung von Krankheiten und anderen Gefahren durch freilaufende Katzen verbunden sind, sowie eine Reduzierung der Anzahl und eine Begrenzung der unkontrollierten Vermehrung von freilebenden Katzen aus Gründen des Tierschutzes.
Demnach sind Katzenhalter von freilaufenden Katzen und Personen, die freilebenden Katzen regelmäßig Futter an bestimmten Stellen anbieten, verpflichtet, ihre Katzen ab einem Alter von 5 Monaten zu kastrieren.
Anträge auf Ausnahmen für Zuchtkatzen können bei der Stadt Sehnde, Fachdienst Ordnung und Recht gestellt werden. Die gleiche Verpflichtung gilt für das Chippen von freilaufenden und freilebenden Katzen.
Die Verwaltung weist alle Katzenhalter und Personen, die freilebende Katzen füttern, darauf hin, dass das frei laufen Lassen einer nicht kastrierten und/oder nicht gechipten Katze nach der Katzenverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet wird.
Bei Fragen kann sich an das Team des Fachdienstes Ordnung und Recht per Mail an ordnung@sehnde.de gewandt werden.