Trotz Abbruch: Verkehrsversuch in Burgdorf kann nicht vollständig rückgängig gemacht werden
Der Verkehrsversuch in Burgdorf, bei dem die Marktstraße von April bis September 2024 in eine Einbahnstraße umgewandelt werden sollte, wurde vorzeitig abgebrochen. In einer Sondersitzung am 27. Juni entschied der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit, den Versuch zu beenden. Insbesondere Geschäftsinhaber hatten erhebliche Umsatzeinbußen beklagt, was den Ausschlag für die Entscheidung gab.
Der Versuch, initiiert durch die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP, sollte ursprünglich sechs Monate dauern. Ziel war es, die Verkehrssituation zu verbessern, die Sicherheit zu erhöhen und auch für eine Aufenthaltsqualität in der City zu sorgen. Bereits im Frühjahr 2023 wurde die Umsetzung des Projekts verschoben und schließlich im April 2024 gestartet. Die Stadtverwaltung hatte Schwierigkeiten, den Verkehrsversuch zeitnah umzusetzen, und Bürgermeister Pollehn (CDU) äußerte von Beginn an Vorbehalte.
Ein zentrales Problem des Versuchs war bereits gleich zu Beginn des Verkehrsversuchs die mangelnde Zustimmung der örtlichen Geschäftsinhaber, die ihre wirtschaftlichen Interessen gefährdet sahen. Trotz der ursprünglich geplanten Erprobungsphase von sechs Monaten wurde der Versuch nach nur knapp drei Monaten abgebrochen, da die Beschwerden über Umsatzrückgänge und die Unzufriedenheit in der Bevölkerung zunahmen.
Rüdiger Nijenhof von der Fraktion Tierschutzpartei & Freie Wähler in der Regionsversammlung, der auch für die Partei WGS FreieBurgdorfer Mitglied im Stadtrat Burgdorf ist, äußerte sich kritisch zu dem Prozess. In einer Anfrage an die Regionsverwaltung kritisierte er nicht nur den Umgang mit dem Versuch, sondern auch angebliche Kompetenzüberschreitungen seitens der Region. Nijenhof stellte klar, dass die Verkehrsbehörde der Region Hannover gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allein für verkehrsrechtliche Anordnungen zuständig sei. Der Rat der Stadt habe in dieser Angelegenheit kein Entscheidungs- oder Vetorecht, schreibt dagegen die Regionsverwaltung in der Antwort zu seiner Anfrage. "Dies ist eine deutliche Missachtung der kommunalen Selbstverwaltungsrechte", so Nijenhof.
Er ergänzt: "Hätte ich gewusst, was da für einen ‚Versuch‘ (‚Der tut doch keinem weh!‘) an Geld ausgegeben wird und letztlich an unsinnigem Aufwand betrieben wird, hätte ich dagegen gestimmt. Dieses Geld hätte man auch sinnvoller ausgeben können." Und auch für seine Ratsmitglieder spricht er: "Der Rat hätte einen solchen Nicht-Versuch niemals beschlossen."
Die Verkehrsbehörde verteidigt nun ihre Entscheidung, den Versuch trotz der Beschwerden nicht sofort zu beenden. Der Ratsbeschluss bedeute für die Behörde allenfalls ein Prüfauftrag und nicht als Aufgabe zur direkten Umsetzung. Sie betont in ihrer Antwort an den Regionsabgeordneten, dass umfangreiche Vorevaluationen vor dem Verkehrsversuch bereits auf eine Gefahrenlage hingewiesen hätten, die durch die aktuelle Verkehrsführung behoben werden sollte. Die Entscheidung, den Verkehrsversuch zu verlängern oder zu modifizieren, liege bei der Verkehrsbehörde, die weiterhin an einer Lösung arbeite, um die festgestellten Gefahren nachhaltig zu beseitigen. Nijenhof musste erkennen: Einfach nur ein paar Schilder abbauen, um den Ausgangszustand wieder herzustellen: Das wird es nicht geben.
Laut der Antwort der Region Hannover sei es derzeit nicht möglich, nahtlos zum alten Zustand zurückzukehren. Die Verkehrsbehörde argumentiert, dass eine festgestellte Gefahrenlage besteht, die durch die ursprüngliche Verkehrsführung – also vor dem Verkehrsversuch – verursacht wurde. Diese Gefahrenlage konnte durch die Einbahnstraßenregelung aus der Welt geschaffen werden. Eine Aufhebung der derzeitigen Regelung würde also das grundsätzliche Problem nicht lösen, sodass weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Die Region weist in ihrer Antwort an den Regionsabgeordneten darauf hin, dass zur Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs entweder die aktuelle Regelung beibehalten oder alternative Maßnahmen ergriffen werden müssen. Auch bauliche Maßnahmen könnten eine mögliche Lösung darstellen, jedoch obliegt deren Ausgestaltung der Stadt als Baulastträgerin. Insofern sei ein einfaches Zurücksetzen auf den früheren Zustand nicht ohne Weiteres möglich, da die vorhandene Gefahrenlage berücksichtigt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden müssen.
Mit dieser Argumentation hätte der Verkehrsversuch im September regulär also auch nicht einfach so beendet werden können. "Das hat mich total geschockt", so Rüdiger Nijenhof, der nun hofft, dass der Bürgermeister seine Einflussmöglichkeiten nutzt, die Umsetzung des Ratsbeschlusses zeitnah durchzusetzen.