Wedemark

Rechtliche Bedenken: Verwaltungsausschuss vertagt Entscheidung zu Bürgerbegehren

[WEDEMARK]

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wedemark hat am 4. Dezember 2024 beschlossen, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Erhalt des bestehenden Grundschulgebäudes in Mellendorf auf den 16. Dezember 2024 zu vertagen. Grund für die Verschiebung sind erhebliche rechtliche Bedenken, die im Rahmen eines Rechtsgutachtens ausführlich geprüft wurden, teilt die Gemeinde Wedemark am heutigen Donnerstag, 5. Dezember, mit.

Das Gutachten beleuchtet insbesondere die Anforderungen an die Fragestellung sowie die Begründung des Bürgerbegehrens. "Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen gegen die gesetzlichen Anforderungen verstößt", so die Gemeindeverwaltung.

Das Gebot der richtigen und vollständigen Tatsachendarstellung werde "insbesondere bei den Angaben der Kosten für die vorgeschlagene Alternative missachtet", so die Gemeinde Wedemark. "Die Initiatorinnen und Initiatoren haben der Kostenschätzung der Gemeinde keine eigene Schätzung gegenübergestellt, sondern statt dessen selektiv Zahlen aus einer Beschlussvorlage ‚herausgepickt‘, um den täuschenden Eindruck zu erwecken, die Sanierung sei preiswerter als der Neubau. Dadurch ist die Begründung lückenhaft und zur Täuschung der Bürgerschaft geeignet. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das ein schwerwiegender Verstoß gegen zwingende Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung eines Bürgerbegehrens. Außerdem wird in der Begründung auf Informationen aus Beschlussvorlagen verwiesen, die aber nicht beigefügt wurden, so dass Unterstützenden notwendige Informationen für eine hochkomplexe Entscheidung vorenthalten wurden. Dies ist unzulässig, da die Begründung selbst vollständig und aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar sein muss – ohne Verweise auf externe Unterlagen", erklärt die Gemeindeverwaltung.

Ein weiteres Problem sei auch die Formulierung "entsprechende Bedarfserweiterung zur Umrüstung auf den Ganztagsschulbetrieb", die ein Mindestmaß an Konkretheit vermissen lasse und damit wegen seiner inhaltlichen Vieldeutigkeit unzulässig sei, schreibt die Gemeinde. "Die Begründung beruft sich auf eine Variante 1, ohne diese näher zu erläutern. Das erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern, den genauen Inhalt des Begehrens nachzuvollziehen", heißt es weiter.

"Die Verwaltung hatte die Initiatorinnen und Initiatoren bereits in mehreren Beratungsgesprächen und im schriftlichen Austausch darauf hingewiesen, dass erhebliche rechtliche Bedenken gegen die konkrete Umsetzung des geplanten Bürgerbegehrens bestehen. Dennoch wurden diese Hinweise im Wesentlichen ignoriert. Zudem wurden in der Begründung Meinungsäußerungen nicht immer deutlich als solche gekennzeichnet beziehungsweise Tatsachenbehauptungen ohne entsprechende Belege aufgestellt. Diese Mängel führen in der Gesamtschau dazu, dass aus rechtlicher Sicht erhebliche Mängel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestehen", erklört die Gemeinde Wedemark.

Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit beziehungsweise Nichtzulässigkeit des Begehrens wird nach weiteren Beratungen in der kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses gefällt werden. Die vollständige Vorlage inklusive des Rechtsgutachtens steht unter diesem Text zum Download bereit und steht der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.

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