"Der Investitionsbedarf der Kommunen im Brandschutz ist nach wie vor groß. Deshalb ist es gerade in Zeiten knapper finanzieller Spielräume ist wichtig, finanzschwachen Kommunen den Rücken zu stärken. Denn diese Investitionen sind nicht nur entscheidend für den Schutz der Bevölkerung, sondern auch dafür, dass unsere Ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ihre wichtige Arbeit gut ausgestattet leisten können. Umso mehr freut es mich, dass die Neuanschaffung des Logistik-Gerätewagens mit über 200.000 Euro gefördert wird", so Thordies Hanisch, SPD-Landtagsabgeordnete. Der lang erwartete Neubau in Eltze wird zudem mit der Höchstsumme von 1,5 Millionen Euro gefördert.
Niedersachsen unterstützt besonders finanzschwache Kommunen mit insgesamt rund 22,8 Millionen Euro bei dringend notwendigen Investitionen im Bereich des abwehrenden Brandschutzes. Die Gelder fließen beispielsweise in Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden und die Anschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge. Einzelne Projekte und Maßnahmen werden dabei mit bis zu 70 Prozent gefördert.
Durch die finanzielle Unterstützung können Kommunen wichtige Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des abwehrenden Brandschutzes umsetzen, die sonst aufgrund begrenzter Mittel kaum realisierbar wären.
Hintergrund zu den Bedarfszuweisungen
Bedarfszuweisungen gemäß § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) sind gesonderte Finanzmittel, die das Ministerium auf Antrag gewährt. Sie richten sich an Kommunen, deren eigene Steuereinnahmen nicht ausreichen, um notwendige Ausgaben zu decken. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Kommune ihre Konsolidierungsbereitschaft glaubhaft unter Beweis gestellt und sämtliche Ertragsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Gleichzeitig müssen die Aufwendungen auf ein notwendiges Maß beschränkt sein.