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Grundsteuerreform: Gemeinde Uetze setzt neue Hebesätze ab 2025 um

[UETZE]

Zum 1. Januar 2025 tritt die gesetzlich beschlossene Grundsteuerreform in Kraft. In den vergangenen beiden Jahren erfolgte eine Neubewertung aller Grundstücke durch das zuständige Finanzamt auf Basis des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes. Der neu festgelegte Grundsteuermessbetrag wird künftig mit dem neuen Hebesatz der Gemeinde Uetze multipliziert, wodurch die Höhe der Grundsteuer bestimmt wird.

Laut Gemeindeverwaltung soll die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass das bisherige Steueraufkommen aus dem Jahr 2024 als Grundlage dient und keine "versteckte" Steuererhöhung erfolgen soll. Auf Grundlage der vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträge hat der Rat der Gemeinde Uetze in seiner Sitzung am 1. Oktober 2024 die entsprechenden Hebesätze beschlossen. Diese Hebesätze wurden im Amtsblatt der Region Hannover am 17. Oktober 2024 verkündet und treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Die neuen Hebesätze lauten wie folgt:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen): 385 Prozent (bisher 515 Prozent)
  • Grundsteuer B (sonstiges und bebautes Grundvermögen): 385 Prozent (bisher 515 Prozent)
  • Gewerbesteuer: 460 Prozent (unverändert)

Die Abgabenbescheide werden im Januar 2025 an die betroffenen Eigentümer versandt.

Fragen zum Grundsteuermessbetrag sind direkt an das zuständige Finanzamt zu richten. Bei Fragen zur Veranlagung oder zu den Hebesätzen steht Frau Brenneke unter der Telefonnummer 05173/970213 oder per Mail an grundsteuerreform@uetze.de zur Verfügung. Die Hebesatzsatzung ist zudem auf der Homepage der Gemeinde Uetze abrufbar.

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