Heute Vormittag, Dienstag, 13. September 2016, gegen 9:50 Uhr, ist es an der Bundesstraße (B) 188 bei Altmerdingsen zu einem schweren Unfall gekommen. Dabei ist ein 56-jähriger Golf-Fahrer lebensgefährlich verletzt worden..
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war ein 30-jähriger Dacia-Fahrer hinter einem LKW auf der B 188 in Richtung Burgdorf unterwegs. Als er zum Überholen ausscherte, übersah er offenbar den bereits ebenfalls überholenden 56-Jährigen.
Der Golffahrer geriet bei dem Versuch auszuweichen auf den unbefestigten Seitenstreifen und prallte anschließend mit der linken Fahrzeugseite gegen einen Baum. Im weiteren Verlauf schleuderte er zurück auf die Fahrbahn und stieß mit dem Heck gegen die linke Seite des vorausfahrenden Sattelzuges, bevor er auf der Fahrbahn zum Stehen kam. Mit dem Alarmstichwort "eingeklemmte Person" wurden neben Rettungsdienst und Polizei auch die Freiwilligen Feuerwehren aus Altmerdingsen und Uetze an den Unfallort gerufen.
Als die 15 Helfer der Ortswehren am Unfallort ankamen, stellten diese fest, "dass der Fahrer nicht in seinem Fahrzeug eingeklemmt ist", so Uetzes Gemeindebrandmeister Tobias Jakob. Zwar war die Fahrerseite stark deformiert, doch mit Muskelkraft konnte die Tür geöffnet werden. "Das war ein modernes Fahrzeug, wodurch die Deformierung nicht so stark war, dass wir hydraulisches Gerät brauchten", so Jakob.
Nur wenig später erreichten der Rettungshubschrauber Christoph 4 sowie der aus Uetze alarmierte Rettungswagen den Unfallort. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr übergaben den 56-Jährigen daraufhin an den Rettungsdienst. Der Rettungshubschrauber flog ihn mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik. Weitere Verletzte gab es nicht. Die Feuerwehrkräfte klemmten noch die Batterien des Unfallfahrzeugs ab, bevor die beiden Ortswehren um 10:50 Uhr wieder in den Gerätehäusern eingerückt waren.
Der Gesamtschaden beträgt zirka 25 000 Euro. Die B 188 war bis etwa 14:15 Uhr aufgrund der Unfallaufnahme durch den Verkehrsunfalldienst der Polizei voll gesperrt, es kam zu Verkehrsbehinderungen.